Wegzugsteuer auf ETFs
Wann beim Wegzug aus Deutschland Steuer auf Fondsanteile fällig wird: Schwellen, Raten und Rückkehr nach § 19 InvStG und § 6 AStG.
Wegzugsteuer auf ETFs
Fällig wird sie auf Fondsanteile, wenn die Anschaffungskosten mindestens 500.000 € betragen oder der Anteil am Fonds mindestens 1 % ist.
Voraussetzung sind mindestens 7 Jahre unbeschränkte Steuerpflicht in den letzten zwölf Jahren.
Die Steuer lässt sich auf 7 Jahresraten verteilen; wer binnen 7 Jahren zurückkehrt, bekommt sie zurück. Die Teilfreistellung gilt auch hier.
Quelle: Paragraph 19 Absatz 3 InvStG, JStG 2024